Wie kann ich an einer Gemeinschaftstour des Wasserburger Alpenvereins derzeit teilnehmen?

Die Coronaregeln sind derzeit in Deutschland und den Nachbarstaaten unterschiedlich. Zudem gibt es ständig Änderungen. Wie kann da ein ehrenamtlicher Tourenorganisator noch durchblicken und die Regeln bezüglich seiner Teilnehmer überall einhalten? Bei Kindern ist es noch komplizierter! – Insgesamt eine schwierige Situation, wenn man reisen will!

Wir wollen wieder Touren durchführen und das möglichst umweltfreundlich mit dem Bus oder unter Bildung von Fahrgemeinschaften. Das ist auch möglich und viele wollen daran teilnehmen! Andrerseits sehen auch manche verständlicherweise ein Risiko, denn eine Ansteckung mit Corona ist auch unter Geimpften möglich. Da muß sich jeder vorher überlegen, ob er dieses Risiko bei der Teilnahme an einer Gruppenfahrt eingehen will oder nicht. Ein gewisses Risiko gibt es gerade in den Bergen immer und nun kommt das Ansteckungsrisiko mit Corona dazu. Um dieses Risiko zu verringern, können wir ungeimpfte Mitglieder derzeit nicht mitnehmen, weil für sie ein hohes Risiko besteht, schwer zu erkranken! Zudem untersagen dies die Vorgaben der aktuellen Infektionsschutzverordnung. Weiterhin besteht im Bus und auch bei Fahrgemeinschaften FFP2-Maskenpflicht während der ganzen Fahrt! Wer sich nicht ganz gesund fühlt, muss bitte daheim bleiben! Abstände sind möglichst immer einzuhalten. Speisen und Getränke dürfen nicht weitergereicht werden!

Neben diese grundsätzlichen Schutzmaßnahmen hat die Vorstandschaft am 11.01.2022 einstimmig folgendes beschlossen:

Grundsätzlich können derzeit und bis auf weiteres nur 3 mal geimpfte, bzw. geboosterte Mitglieder mit Nachweis an einer Gemeinschaftstour des Wasserburger Alpenvereins teilnehmen! Der Tourenorganisator kann ausnahmsweise Mitglieder mit anderem Impfstatus mitnehmen, wenn diese im glaubhaft versichern, dass sie sich bei fachkundigen Stellen informiert haben, ob ihr Genesen- oder Impfstatus ggf. mit Schnelltest oder PCR-Test ausreichend ist, um die Coronaregeln in allen betroffenen Ländern und Unterkünften einhalten zu können! Entsprechende Nachweise sind mitzuführen! Sollte ein Teilnehmer wegen Problemen mit seinem Genesen- oder Impfstatus die AV-Fahrt nicht antreten können oder während der Tour abbrechen müssen, liegt das gesamte Kostenrisiko bei ihm allein! Evt. Bußgelder oder Kosten für Quarantäne muss derjenige natürlich auch selbst tragen.

Wir bitten um Verständnis für diesen Beschluß, denn uns geht es nur darum, dass wir AV-Touren möglichst sicher und für den Organisator möglichst einfach wieder durchführen können!
Bitte frühzeitig anmelden und selbst prüfen, ob der Impfstatus für alle betroffenen Länder paßt!

Keinem ist geholfen, wenn die Tourenorganisatoren infolge der unübersichtlichen Coronaregeln ihre Touren absagen. Daher muß bitte jeder Teilnehmer schauen, dass es dem Tourenleiter so einfach wie möglich gemacht wird! Bitte zeigt unaufgefordert die entsprechenden Nachweise vor und haltet die Tourenleiter nicht mit unnötigen Diskussionen über die Coronaregeln auf! Wir haben die Regeln so nicht gemacht, aber wir müssen sie gerade als gemeinnütziger Verein einhalten!

Danke!

Mit vielen Grüßen
Euer Vorstand, Fritz Gottwald