Wichtige Hinweise für die Teilnehmer an Touren
der Alpenvereinssektion Wasserburg am Inn
1. Wir machen keine geführten Touren, sondern wir organisieren ehrenamtlich Gemeinschaftsfahrten!
2. Bei allen Gemeinschaftsfahrten handeln die Teilnehmer/innen eigenverantwortlich. Sie wären in der Lage die Tour selbständig durchzuführen. Der Organisator übernimmt keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere.
Angemeldete Teilnehmer können bei mangelnder Voraussetzung vom Organisator von der Tour ausgeschlossen werden. Wer ohne die notwendige Voraussetzung teilnimmt, gefährdet sich und seine Kameraden/innen! Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf gute Verhältnisse und können sich bei ungünstigen Bedingungen ganz erheblich ausdehnen.
3. Gemeinschaftsfahrten werden in der Regel bei genügend Teilnehmern (ab 15 zahlenden Personen) auch künftig mit dem Bus durchgeführt. Diese umweltfreundliche Anreise wird von der Sektion bezuschusst und ist daher für die Fahrtteilnehmer/innen kostengünstig. Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, nicht nach der Teilnehmerzahl – die Sektion trägt das Kostenrisiko. Damit bleibt der Fahrtkostenbeitrag niedrig und einheitlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr in Begleitung
ihrer Eltern fahren kostenlos, Jugendliche zahlen den halben Fahrtkostenbeitrag.
Bei Fahrten mit Privat-Pkws sind diese automatisch über den DAV vollkasko- und haftpflichtversichert, allerdings nur, wenn Fahrer und Halter AV-Mitglieder sind. Für normale Pkws werden derzeit 38 Cent pro km angesetzt, die durch die Anzahl der Insassen geteilt werden.
4. Alle Teilnehmer/innen einer Sektionsveranstaltung müssen wissen, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist. Wir weisen daher darauf hin, dass die Sektion Wasserburg des Deutschen Alpenvereins e.V. und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenorganisatoren sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach nicht haften, soweit die Haftung über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinaus geht und der Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Gemeinschaftstour oder Aus- und Fortbildungsveranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung!
5. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren bei Fahrten oder Kursen ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen, benötigen sie von diesen eine schriftliche Einverständniserklärung.
6. Um einen geordneten Tourenablauf zu ermöglichen, bitten wir, nur unbedenkliche und mit dem Organisator abgesprochene „Varianten“ vorzunehmen und rechtzeitig vor dem Rückfahrttermin am vereinbarten Treffpunkt zu sein.
7. Alle Gemeinschaftsfahrten oder Tourenziele können wegen ungünstiger Wetterbedingungen bzw. Schneeverhältnisse oder bei zu geringer Teilnehmerzahl vom jeweiligen Organisator geändert oder auch abgesagt werden.
8. Auf Wunsch erhalten Sie bei der Anmeldung in der Geschäftsstelle oder vom Organisator Auskunft über Anforderungen, Art und Schwierigkeit der Tour sowie über die erforderliche Ausrüstung. Grundsätzlich gilt Helmpflicht bei Radtouren und bei Bergtouren in steinschlaggefährlichem Gelände. Bei Ski- oder Schneeschuhtouren müssen VS-Gerät, Schaufel und Sonde mit dabei sein. Besser ist jedoch,wenn man sich der Eigenverantwortlichkeit bewusst wird und sich schon zuhause über die Tourenziele informiert! Dazu gehören Wetterbericht, Kartenstudium und Beschreibung der Tour, wobei es besonders um die Anforderungen, die Gefahrenstellen und die Ausrüstung gehen sollte.
9. Bei den Unternehmungen im Winter, insbesondere bei Ski- und Schneeschuhtouren, besteht auf Grund der Lawinensituation eine besondere Gefährdung! Daher muss jeder Teilnehmer genügend Erfahrung im Beurteilen der Lawinengefahr, im Umgang mit dem Verschüttetensuchgerät und bei der Verschüttetensuche und -bergung mitbringen! Mit Ausnahme der Eingehskitouren werden gute Tiefschneekenntnisse und ausreichende Kondition erwartet!
10. Den Teilnehmern wird empfohlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, denn die DAV-Versicherung (ASS) deckt nur Bergunfälle im Ausland ab, nicht Krankheiten und deren Folgen.
11. Da das Anmeldeverfahren, insbesondere bei Wochenend- und Mehrtagestouren, zu Problemen geführt hat, legen die Tourenorganisatoren bei einigen Touren zukünftig einen Termin als Anmeldeschluss fest. Bei der Anmeldung soll man immer die telefonische Erreichbarkeit angeben, für den Fall einer kurzfristigen Tourenabsage oder Änderung. Bei den Werktagstouren muss die AnmeldunginderRegel bis 18 Uhr am vorausgehenden Dienstag im AV-Büro erfolgen. Frühzeitige, verlässliche Anmeldungen erleichtern uns die Organisation ganz erheblich. Anmelden kann man sich im AV-Büro, ausnahmsweise beim Tourenorganisator, wenn dies entsprechend bei seiner Tour im Programm vermerkt ist. Auf keine Fall darf das Busunternehmen zur Anmeldung kontaktiert werden. Wenn die maximale Teilnehmerzahl bei einer Tour erreicht ist, wird eine Warteliste angelegt.
12. Eine Abmeldung ist verspätet, wenn sie nach dem Anmeldeschluss erfolgt. Wenn kein Anmeldeschluss festgelegt wurde, ist es grundsätzlich der Dienstag vor der Tour. Für längere Fahrten gelten zum Teil individuelle Regelungen. Jeder Tourenteilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung einverstanden, dass die entstandenen Kosten (Buskosten, Stornogebühren für Unterkunft u. Ä.) einer verspäteten Abmeldung, bzw. für sein Nichterscheinen zur Tour (egal aus welchem Grund) von seinem Beitragskonto eingezogen werden. Dies wird vom AV-Büro veranlasst, wenn nicht innerhalb 1 Woche nach der Tour die Einzahlung dieser Kosten im AVBüro erfolgt ist. Wenn ein Ersatzteilnehmer
verbindlich benannt werden kann und dadurch keine Unkosten anfallen, wird auf die Erstattung verzichtet. In begründeten Ausnahmefällen können für die zu einer Fahrt angemeldeten Teilnehmer auch bereits vor dem letztmöglichen Anmeldetermin Stornokosten fällig werden, wenn sie nicht mitfahren könne, aus welchem Grund auch immer, oder keine Ersatzperson finden und Unkosten bereits angefallen sind. In extremen Fällen, die zu einer Tourenabmeldung führen kann (z. B. Unfall, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie), lassen wir den gesunden Menschenverstand gewähren.
13. Die Abfahrt bezieht sich immer auf den Treffpunkt Badria-Parkplatz in Wasserburg zu der bei der Tour angegebenen Uhrzeit.