Seit Beginn 2020 stellt die Stadt Wasserburg Wasserburger Familien den neuen „Wasserburgpass“ aus:
https://www.wasserburg.de/de/leben-wohnen/soziales/wasserburgpass/
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen und nicht städtischen Einrichtungen möglich. Ein Anspruch besteht nicht.
Für uns relevant ist die Rubrik „Vereinsbeiträge und Veranstaltungen“:
- Zu den Mitgliedsbeiträgen gemeinnütziger Vereine kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % beantragt werden (maximal 100 € pro Jahr). …
- Zu den Teilnahmegebühren an Veranstaltungen (einschließlich Fahrten) gemeinnütziger Vereine bzw. Institutionen kann ein Zuschuss von 50 % (maximal 100 €) beantragt werden.