Versichert beim DAV
Wenn Du als Mitglied einer der Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) Deinen Beitrag gezahlt hast oder uns eine Einzugsermächtigung dafür vorliegt, bist Du automatisch auch versichert. Diese Versicherung ist der Alpine Sicherheits-Service (ASS) und sie gilt weltweit. Die Versicherung schließt alle alpinistischen Aktivitäten mit ein und umfasst damit auch den Skilauf, Langlauf oder das Snowboarden. Sie greift bei privaten Touren gleichermaßen wie bei Alpenvereinstouren.
Leistungen und Versicherungsgesellschaft für den ASS
Die Leistungen des Alpinen Sicherheits-Service umfassen zum Beispiel Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer Höhe von € 25.000,-. Weiter unten findest Du ein Schreiben, in dem alle Leistungen genau verzeichnet sind. Die für den ASS zuständige Versicherungsgesellschaft ist die Würzburger Versicherung. Wenn Du einen Unfall erlitten hast, kannst Du beim ASS eine Schadenanzeige einreichen, um in den Genuss der Leistungen der Würzburger Versicherung zu gelangen. Diese Schadenanzeige kannst Du schriftlich einreichen oder ganz einfach online abgeben.
Einreichung der Schadenanzeige
Für die Einreichung online benutze bitte diesen Link:
Wenn Du die Schadensanzeige schriftlich einreichen möchtest, kannst Du sie Dir hier herunterladen und sie ausdrucken:
Flyer mit allen Informationen
zum Alpinen Sicherheits-Service
Der DAV hat zu diesem Thema einen Flyer herausgegeben, in dem Du die Notrufnummer und alle wichtigen Informationen findest.
Du kannst ihn entweder beim DAV anfordern oder ihn Dir hier herunterladen und ausdrucken. Dann solltest Du ihn noch abstempeln lassen.
Wir empfehlen Dir, diesen Flyer immer bei Dir zu tragen, wenn Du in den Bergen unterwegs bist.
Versicherungsbedingungen und Leistungsübersicht und generelle Information
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen für den DAV Alpiner Sicherheits-Service findest Du hinter diesem Link zum Lesen oder Herunterladen und Ausdrucken:
Hier findest Du eine allgemeine Leistungsübersicht der Versicherung
durch den ASS im DAV:
Die Versicherung ist verpflichtet, den Versicherten folgende Informationen zukommen zu lassen:
Da der ASS nicht bei Krankheiten im Ausland greift, wird der Abschluß einer Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen!
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
Du kannst bei der Würzburger Versicherung auch weitere Versicherungen abschließen, die in diesem Zusammenhang stehen. Dazu gehören zum Beispiel
- Hüttenreisegepäckversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Expeditionsschutz
- RSF Reise-, Sport- und Freizeitschutz
Für mehr Informationen dazu wende Dich bitte direkt an die Würzburger Versicherung: https://www.wuerzburger.com/