Kooperationsvereinbarung 

Zwischen der:

Sektion Mühldorf des Deutschen Alpenvereins e.V.
(Anschrift: Bahnhofstr. 2, 84453 Mühldorf a. Inn, Tel. 08631/5425)
nachfolgend „Betreibersektion“ genannt und der

Sektion Wasserburg des Deutschen Alpenvereins e.V.
(Anschrift: Kaspar-Aiblinger-Platz 26, 83512 Wasserburg a. Inn, Tel. 08071/40545)
nachfolgend „Partnersektion“ genannt,

jeweils vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister

Die Kooperationsvereinbarung besteht aus zwei Teilen:

Teil 1:

Die Trainingsgruppen/Jugendgruppen der Partnersektion erhalten bei Vergabe der Trainingszeiten und bei den Gruppeneintritten Vorrang vor allen Trainingsgruppen/Jugendgruppen, die nicht der Betreibersektion oder einer Partnersektion zuzuordnen sind. Die Fachübungsleiter erhalten ab einer Gruppenstärke von mindestens 5 Personen freien Eintritt.

Als Gegenleistung zahlt die Partnersektion einen Betrag von 2500,- Euro an die Betreibersektion. Diese Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung 5 Jahre.

 

Teil 2:

Die Mitglieder der Partnersektion erhalten auf Antrag eine vergünstigte C-Mitgliedschaft in der Betreibersektion. Den C- Mitgliedern stehen die gleichen jeweils gültigen Eintrittspreise, Rechte und Vergünstigungen wie den Vollmitgliedern zu. Diese werden nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass gewährt.

Folgende Beiträge für eine C-Mitgliedschaft gelten für:

A – Mitglied Partnersektion: 10 Euro

B + D – Mitglied Partnersektion: 8 Euro

Kinder + Jugendliche bis 18 Jahren: 3 Euro

Als Gegenleistung für die oben genannte Möglichkeit zur C- Mitgliedschaft verpflichtet sich die Partnersektion zur Zahlung von Euro 6500,- an die Betreibersektion.

Dieser gewährte Zuschuss wird mit dem Differenzbetrag zwischen dem Wert der C-Mitgliedschaft und dem zu zahlenden Preis der Mitglieder der Partnersektion für eine C-Mitgliedschaft verrechnet, bis dieser Zuschuss aufgebraucht ist. Der Wert der C-Mitgliedschaft und der von den Mitgliedern der Partnersektion zu zahlende Preis wurden wie folgt festgelegt:

A-Mitglied Partnersektion: 25 Euro

B- und D-Mitglied Partnersektion: 25 Euro

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 12 Euro

Die Betreibersektion verpflichtet sich, hierüber einmal jährlich eine Abrechnung zu erstellen.

 

Allgemeines:

Zweck dieser Vereinbarung ist die Förderung des Klettersports für die Mitglieder der Sektion Wasserburg und der Sektion Mühldorf, insbesondere im Jugendbereich. Die Sektion Wasserburg möchte damit den Verein für seine Mitglieder attraktiver machen, damit insbesondere die Sportkletterer ihre Mitgliedschaft beibehalten und das Kletterzentrum Waldkraiburg intensiv nutzen.

Sollte diese Vereinbarung steuerrechtlich oder rechtlich von Behörden oder Gerichten beanstandet werden und damit zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen, kann dieser Vertrag einseitig aufgehoben werden. Die kündigende Sektion hat dies schriftlich bei der anderen Sektion anzuzeigen und in geeigneter Form darzulegen. In diesem Fall ist die Betreibersektion unverzüglich verpflichtet, eine Abrechnung über den Zuschussbetrag zu erstellen und den bis zur Aufhebung des Vertrages noch offenen Zuschussbetrag aus Teil 2 an die Partnersektion zurückzubezahlen. Dies hat binnen eines Monats nach Kündigung des Vertrages zu erfolgen. Diese Abrechnungs- und Rückzahlungspflicht gilt auch, falls der Zuschussbetrag bis zum Ende der Kooperationsvereinbarung nicht aufgebraucht ist und die Kooperationsvereinbarung nicht verlängert wird. Die Regelung aus Teil 1 bleibt hierbei unberührt und besteht bis zum Ende dieser Vereinbarung weiter fort.

Die Partnersektion wird auf der Homepage der Betreibersektion (Kletterzentrum) als Partnersektion genannt. Grundsätzlich gelten die auf der Homepage des Kletterzentrums veröffentlichten Preise, Tarife, Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten.

Die Kooperation beginnt am 22.05.2015 und endet nach 5 Jahren zum 21.05.2020.

Die Kooperationsvereinbarung mit der Sektion Mühldorf bezüglich dem Kletterzentrum Waldkraiburg wurde verlängert und gilt bis auf weiteres!

Mühldorf, den 22.05.2015

Karsten Rehbein                                          Fritz Gottwald
1. Vorsitzender                                              1. Vorsitzender
Sektion Mühldorf                                          Sektion Wasserburg