Besuch der Wasserburger Hütte ab dem 30. Mai 2020 in Zeiten von Corona
Liebe Sektionsmitglieder,
ab 30.05.2020 können wir den Hüttenbetrieb wieder vorsichtig anlaufen lassen. Es gelten dabei die
Hygieneregeln für die Wasserburger Hütte
- Es dürfen max. 2 Hausstände (insg. 2 Familien mit max. 10 Personen – oder 2 Paare) in der Zeit von Freitag bis Montag auf die Hütte fahren.
- Alle Personen, welche sich auf der Wasserburger Hütte aufhalten (auch zeitweise) müssen namentlich mit allen Kontaktdaten im AV-Büro registriert werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und Meldepflicht gegenüber den Behörden bei einer evtl. Corona-Infektion.
- Weitere Besucher dürfen nicht in die Hütte!!!
Von Dienstag bis Donnerstag steht die Hütte dann leer.
Die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Hierzu ist insbesondere zu beachten:
- Bei Krankheitszeichen (Erkältungssymptome bzw. sonstige Corona-Krankheitszeichen) ist ein Besuch der Wasserburger Hütte untersagt.
- Oberflächen und Gegenstände sind regelmäßig mit geeigneten Haushaltsreinigern zu säubern (inkl. Toiletten- und Waschbereich).
- Bitte den Waschplatz einzeln nutzen, auch hier die Abstandsregeln (mind. 1,5 bis 2 Meter) einzuhalten und im Schlaflager ist auf große Abstände und nach Familien getrennte Schlafplätze zu achten.
- Geschirr ist gründlich und mit ausreichend Spülmittel zu reinigen, für die Trocknung sind saubere Geschirrhandtücher zu verwenden.
- Die gesamte Hütte (auch der Schlafraum) ist während des Aufenthaltes regelmäßig und ausreichend zu lüften.
- Auf die Husten- und Nies-Etikette ist besonders zu achten.
- Für ggf. notwendige desinfizierende Reinigungsmaßnahmen (z. B. Toilette, Waschplatz, nach Erbrechen etc.) ist ein geeignetes Desinfektionsmittel mitzuführen. Es gibt keinen Hüttenvorrat.
Sollten nach dem Aufenthalt auf der Wasserburger Hütte corona-typische Symptome bei einem der Hüttengäste auftreten, ist unverzüglich die Geschäftsstelle (Telefon 08071/40545 oder email info@alpenverein-wasserburg.de) und ein Funktionsträger (z. B. FÜL, Tourenorganisator oder dergl.) zu informieren, der umgehend den Vorstand verständigt! Natürlich können Vorstands-mitglieder auch direkt kontaktiert werden.
Diese Regelungen gelten bis weitere Bestimmungen bzw. Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung bzw. des Gesundheitsamts Rosenheim bekannt gemacht werden.
Die Hygieneregeln können hier als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden:
Corona – Wasserburger Hütte (MG)
Fritz Gottwald
Wasserburger Alpenvereinsvorsitzender
Mittergars, 28.5.2020