Die Sektionshütte am Oberen Arzmoos (1080 m)

eignet sich nicht nur sehr gut für Familienurlaube, sondern auch als Stützpunkt für Touren und Wanderungen im Wendelsteingebiet.
Ebenso ist sie im Winter eine behagliche Behausung und zugleich idealer Ausgangspunkt für Skitouren, Skilanglauf und Pistenskilauf im gesamten Sudelfeldgebiet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, die Hüttenordnung einzuhalten. Diese liegt in der Geschäftsstelle auf. Nichtmitgliedern ist der Aufenthalt nur in Begleitung von Sektionsmitgliedern gestattet.

Der Hüttenschlüssel ist in der AV-Geschäftsstelle erhältlich.
Die Anmeldung ist frühestens 3 Monate vor dem Termin möglich.
Kurzfristig nicht wahrgenommene Hüttenbuchungstermine müssen bezahlt werden! Die Stornokosten belaufen sich in der Regel auf 30,- € pro Buchung. Weitere Infos in der AV-Geschäftsstelle.

Achtung: Die Auffahrt zur Hütte mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet!
Wir haben nur Fahrrecht bis zur Kehre am Unteren Arzmoos!
Lasst Euch durch die offene Schranke nicht verleiten, mit dem Auto bis zur Hütte hinauf zu fahren!

Die Mitnahme von Hunden in die Hütte ist nicht erlaubt!

Seit Kurzem ist es möglich, freie Termine auf unserer Website zu finden und eine Buchungsanfrage zu stellen.

 

 

Am besten nach freien Terminen suchen und in der Geschäftsstelle anrufen!

Hüttensatzung

für die Wasserburger Hütte

  1. Die Checkliste erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder direkt hier im Downloadbereich unten. Sie ist beim Eintreffen auf der Hütte und beim Verlassen genauestens zu beachten.
  2. Die Hütte ist grundsätzlich nur Mitgliedern der Sektion Wasserburg sowie deren Angehörigen zugänglich. Darüber hinaus darf jedes Mitglied noch ein Nichtmitglied mitnehmen.
  3. Der Hüttenschlüssel kann von Berechtigten in der Geschäftsstelle abgeholt werden und muss nach dem Hüttenbesuch unverzüglich zurückgebracht werden. Bereits bei der Abholung des Hüttenschlüssels muss eine Crew-Liste der Besucher komplett ausgefüllt der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt werden. Das Formular ist in der Geschäftsstelle erhältlich oder kann hier im Downloadbereich unten heruntergeladen und ausgefüllt werden:
  4. Verantwortlich für die Hütte und deren Sauberkeit sowie für die Ablieferung der Übernachtungsgebühren ist in jedem Fall der Schlüsselabholer.
  5. Der beim Hüttenbesuch anfallende Müll und die Essensreste müssen vom Besucher gesammelt und mit ins Tal genommen werden. Reine Asche kommt in die dafür bereitstehende Tonne.
  6. Die Hütteneinrichtung und das Mobiliar sind als Gemeinschaftsbesitz der Sektion mit Sorgfalt zu behandeln.
  7. WC-Papier und Geschirrtücher sind mitzubringen. Hüttenschlafsäcke oder Deckenüberzüge sind aus hygienischen Gründen erforderlich.
  8. Der Schlafraum darf nur mit Hüttenschuhen betreten werden. Wegen der großen Feuergefahr sind offene Lichtquellen wie z. B. Kerzen im Schlafraum strikt verboten; ebenso Essen und Trinken.
  9. Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
  10. Da es sich um eine aus Holz gebaute Hütte handelt, ist die Beachtung der Feuerschutzsicherungen enorm wichtig. Offene Feuerstellen sind im ganzen Hüttenbereich unzulässig. Vor dem Einheizen ist das Wassergrandl im Herd mit Wasser aufzufüllen (Winter!).
  11. Hunde oder andere Haustiere dürfen nicht in die Hütte. Ferner sind die Jagdrücksichten zu beachten, d. h. kein unnötiger Lärm, kein Verschrecken des Wildes und des Almviehs.
  12. Die Zufahrt zur Hütte mit Kraftfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten.
  13. Jeder Schaden im Hüttenbereich, den Hüttenbesucher feststellen oder selbst verursacht haben, ist unverzüglich in der Geschäftsstelle zu melden.
  14. Den Anordnungen des Hüttenreferenten oder der Hüttenwarte ist unbedingt Folge zu leisten. Die Vorstandschaft behält sich das Recht vor, unangemeldete Hüttenkontrollen durch hierzu Berechtigte durchzuführen. Bei groben Verstößen gegen die Hüttenordnung kann Hüttenverbot erteilt werden.
  15. Wenn ein gebuchter Hüttentermin kurzfristig, aus welchen Gründen auch immer storniert werden muss, wird eine Stornogebühr von 30,-€ fällig.

 

Wasserburg am Inn, November 2023
Fritz Gottwald, 1. Vorsitzender

Übernachtungsgebühren

je Übernachtung ab 01.01.2024:

8,- €

A+B-Mitglieder der DAV Sektion Wasserburg + Junioren

5,- €

Jugendliche bis 18 Jahren

2,- €

Kinder bis 10 Jahre

10,- €

Mitglieder fremder Sektionen

15,- €

Nichtmitglieder über 18 Jahre

7,- €

Kinder + Jugendliche bis 18 Jahre von Mitgliedern fremder Sektionen und von Nichtmitgliedern

 

Hüttenreferent:

Rupert Altermann

Hüttenwarte:

Hans Empl
Wast Grundl