Coronaregeln für AV-Touren – Stand 7.5.2022
Hier ein kurzer Überblick, was zu beachten ist, wenn man an unseren Alpenvereinsfahrten teilnehmen möchte.
Vorneweg wieder deutlich der Hinweis, dass sich jeder Teilnehmer ein AV-Tour vorher bei fachkundigen Stellen (z. B. ADAC im Internet) schlau machen muss, ob sein Impf-, Genesenen- oder Test-Status für die Einreise und den Aufenthalt im entsprechenden Zielland (insbesondere Österreich, Italien, Frankreich) ausreicht. Für Kinder gelten andere Regeln. Wir setzen hier auf Eigenverantwortung, denn der Tourenleiter kann hier nicht jedes Detail wissen! Zudem ändert sich immer wieder etwas. Sollte jemand bei einer Fahrt Probleme wegen seinem Impf-, Genesenen- oder Test-Status bekommen, muss er alle Kosten selbst tragen und kann nicht erwarten, dass die Gruppe wegen ihm die Tour ändert!
Grundsätzlich gilt für Österreich und Italien die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – und die Nachweise müssen mitgeführt werden!
Für Kinder (Italien bis 6 Jahre, Österreich bis 12 Jahre) gelten andere Regeln!
Als genesen gilt man maximal bis zu 6 Monaten nach der Corona-Infektion.
Eine Grundimmunisierung gilt derzeit 270 Tage, also 9 Monate, ein Booster unbegrenzt!
Testung (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden bzw. in Italien 48 Stunden). Wenn der Test nicht paßt, muss man 5 Tage in Quarantäne!
In Italien gilt in Reisebussen bis zum 15. Juni FFP2-Maskenpflicht.
Fritz Gottwald, 1. Vorsitzender der DAV Sektion Wasserburg a. Inn e. V.